ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 I. Gegenstand und Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von Ralf Löwe, nachfolgend in Kurzform „RL“ genannt, mit Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Beratung, Strategieentwicklung, Konzeption und Werbung. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von RL entwickelten Beratung, Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von RL schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

 

II. Präsentation

Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum von RL. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an RL zurückzugeben. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es RL unbenommen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot von RL oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.

 

III. Kostenvoranschläge, Vergütung

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, wird auf der Grundlage der vereinbarten Pauschalen oder der Stunden- bzw. Tagessätze von RL nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich; Überschreitung der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 20% werden dem Kunden angezeigt. Die Honoraransprüche von RL entstehen auch dann, wenn die jeweiligen Leistungen zuvor nicht durch einen KVA von RL veranschlagt worden sind. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist nicht ausreichend). Sollte der Kunde mit RL schriftlich vereinbart haben, dass vor Ausführung von Arbeiten die Freigabe eines Kostenvoranschlages erforderlich ist, gilt der KVA spätestens nach fünf Werktagen als freigegeben, es sei denn, der Kunde hat dem Inhalt des KVAs ausdrücklich und schriftlich widersprochen.

 

IV. Fremdkosten

Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Drittdienstleistern, Produzenten, Kreativdienstleistern, Fotografen, Stylisten, Designern u. ä. sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier, Reisespesen u.ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. RL ist auch berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.

 

V. Treuebindung

Die Treuebindung von RL an den Auftraggeber verpflichtet RL zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung sowie einer dementsprechenden Auswahl dritter Unternehmen, z.B. für Produktionsvorgänge. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden. RL ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet.

 

VI. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum, Vertragsstrafe

Sämtliche von RL erstellten Beratungsleistungen, Strategien, Konzepte, Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen von RL dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung von RL genutzt oder bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Beratungsleistungen, Strategien, Konzepten, Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Ideen etc. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an RL zu zahlen. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechend Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über. Erst dann erhält der Auftraggeber das Recht, die von RL erstellten Arbeiten zu nutzen. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von RL. Über den Umfang der Nutzung steht RL ein Auskunftsanspruch zu. Bei Veröffentlichungen wird RL in üblicher Form als Urheber genannt. RL darf die von ihr entwickelten Beratungsleistungen, Strategien, Konzepte, Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Das Eigentum an den Leistungen und Arbeitsergebnissen von RL geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.

 

VII. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe

Der Kunde ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Rechnung von RL in Abzug gebracht werden.

 

VIII. Verbindlichkeit von Kontakt- und Besprechungsberichten; Freigaben

RL kann über Besprechungen mit dem Auftraggeber nach Absprache oder Ankündigung einen schriftlichen Kontaktbericht erstellen. Der Inhalt dieses Kontaktberichts ist für die Vertragsparteien verbindlich, sofern ihm der Auftraggeber nicht binnen weiterer zwei Werktage nach Eingang widerspricht. Die RL vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

 

IX. Konkurrenzausschluss

RL verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Kunden zu informieren. Mit der Einräumung eines potenziellen Konkurrenzausschlusses durch RL korrespondiert die Verpflichtung des Kunden, während des ungekündigten Vertrages mit RL im Bereich des Vertragsgegenstandes keine weiteren Dienstleister oder Agenturen für Beratungs-, Strategie-, Konzeptionsdienstleistungen oder Werbung generell gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung des vertragsgegenständlichen Projektes zu beauftragen.

 

X. Rechnungen, Aufrechnungen

RL ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erteilte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen. Kündigt der Kunde nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung ist um den Betrag zu mindern, der den Aufwendungen entspricht, die RL durch Nichtdurchführung des Projekts oder Abbruch des Projekts einspart. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Gegenüber Unternehmern werden nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz berechnet. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

XI. Haftung und Versand

RL haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe von RL. RL haftet deshalb nicht für die rechtliche Zuverlässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. RL haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Wird RL von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber RL von der Haftung frei. Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von RL erfolgt. RL ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

 

XII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Münster. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller, auch noch folgender Geschäfte mit dem Kunden. Sie werden durch Auftragserteilung oder Abnahme der Leistung anerkannt.

 

XIII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine eventuell unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.